Hinweis in eigener Sache - Änderung der Datenschutzverordnung

Hinweis in eigener Sache....Änderung der Datenschutzverordnung


Leider werden uns zum Stichtag 25.5.2018 etliche Steine in den Weg, durch unseren Gesetzgeber, gelegt. An diesem Tag tritt die DSVGO (Datenschutzgrundverordnung) in Kraft. Leider wird die DSVGO europaweit anders gehandhabt und der deutsche Gesetzgeber hat es bis heute verschlafen Rechtssicherheit zu schaffen und eine gültige Regelung unter anderem für Fotografen zu schaffen (andere europäischen Länder waren hier mal wieder früher tätig). Hintergrund und dass dadurch resultierende Problem ist folgendes: Laut der DSVGO sind wir als Fotografen gezwungen von jeder abgelichteten Person die Einwilligung zu holen, Daten zu speichern. Dieses bedeutet das wir, wenn wir auf einem Turnier oder Training Fotos speichern würden (was ja mit jeder Digitalkamera üblich ist), mit jedem Reiter/in einen Vertrag abzuschließen. Es gibt jedoch Ausnahmen, die aber leider noch nicht rechtlich festgezurrt wurden. In wieweit z.B. ein berechtigtes Interesse besteht über ein Turnier oder Training zu berichten. In diesem Fall wäre es uns erlaubt Fotos samt deren Metadaten (das sind Daten die in den Kameras automatisch erstellt werden wie Uhrzeit, Datum, Fotograf,...) zu speichern. Was jedoch nicht unterem diesem Interesse liegt sind Zuschauer auf einem Turnier/Training. Ebenfalls ist es möglich mit Veranstaltern Verträge zu schließen das wir Fotografieren. Aber auch hier gilt der Vertrag dann nur für die Fotos im sportlichen Bereich, sobald ein Zuschauer zu sehen wäre müssten wir dessen Einwilligung einholen. Im übrigen gilt dieses Gesetz auch für jede/n von euch, der/die mit einem Handy oder einer Kamera Bilder auf einem Turnier macht (auch dann wenn ihr ein Video macht!). Natürlich hättet ihr die Möglichkeit eure Freunde zu fragen, aber es können auch andere Personen im Bild zu sehen sein.

 

Wir haben bisher keine rechtssichere Lösung gefunden in dem Umfang, wie wir es jetzt handhaben, zu fotografieren. Es steht auch im Raum das wir nur noch die Reiterinnen und Reiter fotografieren können von denen wir eine Einwilligung im Vorfeld der Turniere/Training/Shooting erhalten haben. Was wir auf jeden Fall nicht mehr machen können, Impressionen direkt nach dem Turnier auf Facebook, Instagram oder unserer Webseite zu veröffentlichen. Es sei denn wir haben von der abgelichteten Person eine schriftliche Einwilligung vorliegen. Selbstverständlich muss dieses im Vorfeld passieren. Wir arbeiten derzeit an einer Lösung in dem ihr uns eine solche Einwilligung geben könnt, wenn das Interesse besteht. 

 

Falls Interesse besteht: 
https://www.ipcl-rieck.com/allgemein/wissen-zur-dsgvo-7-tipps-fuer-fotografen.html
http://www.shooting-stars.net/wcms/foto-model/news.asp?nnr=72137

https://www.fotorecht-seiler.eu/dsgvo-fotobusiness/

https://gwegner.de/blog/dsgvo-und-auswirkungen-fuer-fotografen-und-webseitenbetreiber/

oder bei der weltweit bekannten Suchmaschine: „DSVGO Fotografie“

 

DATE: Donnerstag, 03 Mai 2018 08:38

Schlagwörter: DSVGO, Datenschutzverordnung, Neuregelung, Änderung, Disclaimer